Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner
Austausch von Kastendoppel- gegen Isolierglasfenster ist duldungspflichtig
03.05.2011
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 21. Dezember 2010 entschieden, dass ein Mieter die Ersetzung eines Holzkastendoppelfensters durch ein modernes Isolierglasfenster dulden muss. Nach der bisherigen Rechtsprechung war dies nicht als Modernisierung anerkannt worden.
Im zu entscheidenden Fall wehrte sich der Mieter gegen die beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters.
Die Duldungspflicht des Austauschs der Holzkastendoppelfenster durch Holzisolierglas-fenster wurde damit begründet, dass aufgrund eines eingeholten Gutachtens bewiesen werden konnte, dass die Holzisolierglasfenster einen besseren Wärmedämmwert als die vorhandenen Doppelkastenfenster aufwiesen. Des Weiteren führte der bessere Wärmedämmwert der Holzisolierglasfenster wegen verminderter Wärmeverluste auch zu einer Einsparung von Heizenergie, was ebenfalls durch den Sachverständigen bestätigt wurde. Das Gericht betonte nochmals, dass es in Bezug auf die Energieeinsparung nicht darauf ankomme, dass sie ein bestimmtes Maß erreiche.
WMR
GMR
WEG
IR
SVR
VR
KAR
VR