Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner
Wohneigentumsrecht
Rechtlich setzt sich das Wohnungseigentum aus drei Teilen zusammen, dem Miteigentumsanteil, dem Sondereigentum und der Teilhabe an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Sie sind bereits Eigentümer einer Wohnung oder beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchten sich über Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft informieren?
Gerade weil die Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist, ist es ratsam, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, da ein gemeinsames Zusammenleben eine Vielzahl von Problemen aufwerfen kann, die durch entsprechende Voraussicht vermeidbar sind. Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner berät Käufer von Wohnungseigentum ebenso wie Wohnungseigentümer, Wohnbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte, insbesondere in den Bereichen
der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum durch Kaufvertrag oder Teilungserklärung
der mit der Abgrenzung von Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum verbundenen Rechtsprobleme
baulicher Veränderungen, ordnungsgemäßer Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen auch unter Einsatz regenerativer Energien
dem Wohngeld und Kostenverteilerschlüssel, Instandhaltungsrücklagen, Sonderumlagen und anderen gemeinsam zu tragenden Kosten
der ordnungsgemäßen Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlung
der Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen der WEG
der Bestellung oder Abberufung eines Verwalters
dem Entwurf und der Überprüfung eines Verwaltervertrages
Artikel zum Thema:
Mängelverfolgung durch WEG und Eigentümer läuft nur teilweise parallel
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SVR
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KAR
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