Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst voll umfänglich die Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Hier sind vielfältige Probleme denkbar. Häufig sind Streitigkeiten wie Gebäudemängel und ungeklärte Eigentumsverhältnisse schon beim Immobilienkauf vorprogrammiert.
Im Zweifel empfiehlt es sich, vorhandene Mängel und bekannte Streitpunkte vorab zu besprechen und zu dokumentieren. Etwaige Mängel oder Schäden sollten daher nicht vorschnell behoben werden, um die eigene Beweislage im Falle einer möglichen späteren gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zu erschweren.
Der Kauf einer Immobilie „vom Reißbrett“ oder der geplante Umbau eines bestehenden Wohngebäudes, in Aussicht gestellte Mietgarantien bei der Finanzierung eines Projektes und die Gründung sog. Baugemeinschaften werfen eine Vielzahl von weiteren Konfliktfeldern auf, die es vorab zu erkennen gilt.
Vor dem Kauf einer Immobilie ist daher in jedem Fall zu empfehlen, eine anwaltliche Beratung einzuholen.
In diesem Bereich kann hier auf einschlägige praxisrelevante Erfahrungen zurückgegriffen werden, die Ihnen rechtzeitig helfen können, die Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.
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