Offenhaltungspflicht Ladengeschäft

Offenhaltungspflicht eines Ladengeschäfts


BGH erteilt Einwänden gegen Betriebs- und Offenhaltungspflicht eines Ladengeschäfts eine Absage

(Az. XII ZR 131/08)


20.04.2010


Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Betriebs- und Offenhaltungsfrist für eine Ladenfläche als Formularklausel wirksam ist. Das gilt auch dann, wenn dem Mieter zudem einerseits eine Sortimentsbindung auferlegt wird, er andererseits aber keinen Sortiments- und Konkurrenzschutz erhält. In dem heute veröffentlichten Urteil vom 3. März dieses Jahres ging es um einen Lebensmitteldiscounter, der in einem Einkaufszentrum lag. Nachdem im Center immer mehr Leerstand zu beklagen war, wollte die klagende Mieterin ihren Laden nach eigenen Vorstellungen schließen. Nein, sagten die BGH-Richter, die keine unangemessene Benachteiligung der Klägerin sahen. Die Mieterin allein trage das Risiko dafür, dass die Mieträume wirtschaftlich gewinnbringend nutzbar sind.


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