Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht


Im Gewerbemietrecht sind der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Das gewerbliche Mietrecht ist im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht in der Vertragsgestaltung flexibler, da eine Vielzahl von Schutzvorschriften zu Gunsten des Wohnungsmieters nicht auf das Gewerbemietrecht anwendbar sind oder aber wirksam durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden können.


Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner berät Sie vor dem Abschluss von Verträgen über die Tragweite Ihrer Verpflichtungen und über die Gestaltungsmöglichkeiten, liefere die relevanten Lösungen bei der Anpassung der Mietverträge an die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, zeigt Ihnen Wege der vorzeitigen Beendigung auf und vertritt Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.


Artikel zum Thema:


Schönheitsreparaturen bei Mieträumen

Gewerbemietvertrag und Betriebspflicht

Offenhaltungspflicht Ladengeschäft


Zurück zu Rechtsgebiete



WMR

GMR

WEG

IR

SVR

VR

KAR

VR