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Frau Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin und Brüssel und ist seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen im Wohn- und Gewerberaummietrecht, der begleitenden Beratung und prozessualen Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Hasuverwaltungen sowie der Betreuung von Mandaten im Bereich des Immobilienrechts.


Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner hat den Fachanwaltskurs im Miet- und Wohneigentumsrecht in Berlin erfolgreich absolviert.


Neben den Kerntätigkeiten beschäftigt sich Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner mit dem Straßenverkehrsrecht, dem Versicherungsrecht, dem Kapitalanlagerecht und allgemeinen zivilrechtlichen Themen, insbesondere der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung.


Aufgrund ihrer langjährigen Beratungstätigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie privaten Bauherren im Bereich der öffentlichen Fördermittel finden Sie in Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner eine kompetente Ansprechpartnerin für die Beratung und Durchsetzung Ihrer geplanten Vorhaben.


Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner ist seit Anfang 2015 Fachref="javascript:void(0)"erentin Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD Bundesverband.


Aktuelles


Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum


Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf per Mehrheitsbeschluss entscheiden, welche Außenfarbe die Eingangstüren der einzelnen Wohnungen haben sollen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei den Eingangstüren um Gemeinschaftseigentum handelt.


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Kostenvoranschlag als Berechnungsgrundlage für Schönheitsreparaturen?


Der Bundesgerichtshof hat mal wieder eine Klausel, die Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung betrifft, gekippt. Dieses Mal traf es eine sogenannte Quotenabgeltungsklausel.


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