Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner
Parkettboden ist Vermietersache
Mieter müssen beim Auszug aus ihrer Wohnung nicht den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln.
Arbeiten wie das Abschleifen des Parkettbodens gehören demnach nicht zu den per Formularmietvertrag regelbaren Schönheitsreparaturen. Die Richter erklärten die Vertragsklausel "Beim Auszug ist die Wohnung fachgerecht zu renovieren - der Parkettboden ist abzuschleifen" für unwirksam.
Dabei nütze es dem Vermieter auch nichts, daß der den Absatz handschriftlich im Formularmietvertrag ergänzt habe. Denn auch der handschriftliche Zusatz sei eine Allgemeine Geschäftsbedingung und damit eine Formularklausel.
Eine Wiederholungsabsicht liege vor, wenn die Vertragsklausel für eine Mehrzahl von Verträgen formuliert sei. Dabei genüge bereits die Absicht des Vermieters, die entsprechende Klausel mehrfach zu verwenden, urteilten die Richter des Kölner Landgerichtes.
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