Wohneigentumsrecht

Wohneigentumsrecht


Rechtlich setzt sich das Wohnungseigentum aus drei Teilen zusammen, dem Miteigentumsanteil, dem Sondereigentum und der Teilhabe an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.


Sie sind bereits Eigentümer einer Wohnung oder beabsichtigen, eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchten sich über Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft informieren?

 

Gerade weil die Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist, ist es ratsam, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, da ein gemeinsames Zusammenleben eine Vielzahl von Problemen aufwerfen kann, die durch entsprechende Voraussicht vermeidbar sind. Frau Rechtsanwältin Engel-Lindner berät Käufer von Wohnungseigentum ebenso wie Wohnungseigentümer, Wohnbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte, insbesondere in den Bereichen


der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum durch Kaufvertrag oder Teilungserklärung

der mit der Abgrenzung von Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum verbundenen Rechtsprobleme

baulicher Veränderungen, ordnungsgemäßer Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen auch unter Einsatz regenerativer Energien

dem Wohngeld und Kostenverteilerschlüssel, Instandhaltungsrücklagen, Sonderumlagen und anderen gemeinsam zu tragenden Kosten

der ordnungsgemäßen Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlung

der Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen der WEG

der Bestellung oder Abberufung eines Verwalters

dem Entwurf und der Überprüfung eines Verwaltervertrages


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